Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gewerke
Allgemeine Geschäftsbedingungen der EENetzwerk UG (haftungsbeschränkt), Hohenzollernstr. 16, 70178 Stuttgart
(nachfolgend „EENetzwerk“ genannt)
1. Geltungsbereich
(1) EENetzwerk betreibt unter der Internetadresse https://www.eenetzwerk.de eine Plattform (nachfolgend „Plattform“ oder „Anwendung“ genannt) zur Verwaltung und Vermittlung von energetischen Sanierungsprojekten für Energieberatungen. Über diese technisch zur Verfügung gestellte Plattform ermöglicht EENetzwerk den auf der Plattform registrierten Energieberatungen, ihre Sanierungsprojekte zu kategorisieren, zu verwalten, technische Berechnungen durchzuführen und ggf. Gewerke zur Ausschreibung anzubieten. Gewerke erhalten auf EENetzwerk einen separaten Zugang zur Plattform, um sich für die ausgeschriebenen Projekte beim jeweiligen Energieberater bzw. dessen Kunden zu bewerben.
(2) Diese AGB gelten nur, wenn es sich bei dem Gewerk um einen Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, nicht jedoch für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Die Unternehmereigenschaft des Gewerks ist EENetzwerk auf Anforderung durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges und/oder einer aktuellen Bescheinigung des zuständigen Gewerbeamtes oder einer entsprechenden Bescheinigung einer vergleichbaren nationalen Behörde, aus der die unternehmerische Tätigkeit des Gewerks eindeutig hervorgeht, nachzuweisen. Die AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen EENetzwerk und dem Gewerk, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.
(3) Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Gewerks werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, EENetzwerk hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn EENetzwerk eine Leistung gegenüber dem Gewerk in Kenntnis seiner entgegenstehenden, zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
(4) Das Gewerk erkennt die Geltung dieser AGB im Rahmen des Registrierungsvorganges durch Anklicken des Feldes „Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und Absenden des ausgefüllten Registrierungsformulars an.
(5) Entgegenstehende, zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen AGB, die zwischen EENetzwerk und dem Gewerk zur Ausführung eines Vertrags getroffen werden, sind in dem Vertrag in Textform niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(6) Rechte, die EENetzwerk nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt.
2. Vertragsgegenstand / Leistungen von EENetzwerk
(1) EENetzwerk bietet mit der Plattform Energieberatungen die Möglichkeit, energetische Sanierungsprojekte zu verwalten, technische Berechnungen durchzuführen und die Projekte im Auftrag ihrer Kunden auszuschreiben. Gewerke können auf ausgeschriebene Projekte zugreifen und sich für diese Projekte zur Umsetzung "bewerben".
(2) Gewerke vereinbaren mit den Energieberatungen bzw. deren Kunden individuelle Verträge, die die Leistungen und Vergütungen für die Umsetzung der jeweiligen Sanierungsprojekte regeln. Gewerke zahlen i.d.R. nach der Montagearbeit im Projekt eine Vergütung an EENetzwerk als Provision.
(3) Voraussetzung für die Nutzung der Anwendung ist ein Internetzugang inkl. gängiger Browser-Technologie auf Seiten des Gewerkes. EENetzwerk stellt dem Gewerke Speicherplatz für die unter Nutzung der Anwendung erzeugten Daten und/oder die zur Nutzung der Anwendung erforderlichen Daten (nachfolgend „Anwendungsdaten“) zur Verfügung.
3. Vertragsschluss und Vertragsdauer, Kündigung und Sperrung
(1) Angebote von EENetzwerk sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Abbildungen, Zeichnungen, Leistungsangaben etc. sowie sonstige Beschreibungen der Leistungen aus den zu dem Angebot von EENetzwerk gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Leistungen dar, es sei denn, sie wurden ausdrücklich in Textform als solche vereinbart. Auch Erwartungen des Gewerks hinsichtlich der Leistungen oder deren Verwendung stellen keine Vereinbarung oder Garantie dar.
(3) EENetzwerk behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen, insbesondere an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Mustern etc., alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Gewerk gibt sämtliche Angebotsunterlagen auf Verlangen von EENetzwerk unverzüglich an EENetzwerk heraus, wenn sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Bei Aufträgen nach Vorgaben des Gewerks steht das Gewerk für eine mögliche Verletzung an Rechten oder Schutzrechten Dritter ein und stellt EENetzwerk von solchen Ansprüchen frei, es sei denn, dem Gewerk fällt keine Pflichtverletzung zur Last oder er hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
(4) Um die Leistungsangebote der Anwendung nutzen zu können, ist eine Registrierung des Gewerkes oder eine Freischaltung des Zugangs durch EENetzwerk erforderlich.
(5) Zur Nutzung der Anwendung muss das Gewerk eine Zugangserkennung bestehend aus der Angabe einer E-Mail-Adresse und einem hinreichend sicherem Passwort festlegen. Das Passwort kann nach erfolgtem Vertragsschluss durch das Gewerk jederzeit geändert werden.
(6) Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages besteht nicht. EENetzwerk ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen den Antrag auf Abschluss eines Vertrages zurückzuweisen.
(7) Das Vertragsverhältnis über die Nutzung der Anwendung wird wirksam mit Zugang der Bestätigungs-E Mail von EENetzwerk und ist unbefristet, sofern nicht individuell anders vereinbart. Das Schweigen von EENetzwerk auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Gewerks gilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher in Textform vereinbart wurde. Soweit die Bestätigungs-E Mail offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für EENetzwerk nicht verbindlich.
(8) Das Gewerk kann das Vertragsverhältnis für die Nutzung der Anwendung jederzeit ordentlich kündigen. Das Gewerk hat die Kündigung selbstständig in der Accountverwaltung der Anwendung vorzunehmen oder gegenüber EENetzwerk in Textform zu erklären. Vergütungsansprüche von EENetzwerk für Projekte, die im Zeitpunkt der Kündigung noch nicht beendet wurden, bleiben unberührt und bestehen auch nach der Kündigung fort.
(9) Jede Vertragspartei ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für EENetzwerk insbesondere dann vor, wenn das Gewerk mit der Entrichtung der Vergütung kostenpflichtiger Leistungen seit mindestens sechs Wochen in Verzug ist. Abs. 8 S. 3 gilt entsprechend auch im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund.
(10) Bei erheblichen Verstößen gegen die dem Gewerk gemäß diesen AGB obliegenden Pflichten ist EENetzwerk berechtigt, den Account des Gewerks nach Setzung einer angemessenen Abhilfefrist zu sperren. Die vom Gewerk eingestellten Inhalte werden in diesem Fall deaktiviert und entfernt. EENetzwerk informiert das Gewerk zeitnah über den Grund der Sperrung.
4. Betrieb der Plattform
(1) EENetzwerk betreibt die Plattform im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten. Eine Verfügbarkeit der Plattform wird seitens EENetzwerk nicht gewährleistet. Ein Anspruch auf eine jederzeitige fehler- und unterbrechungsfreie Nutzung der Plattform oder eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nicht. EENetzwerk wird sich bemühen, bei einem System-Ausfall die Nutzbarkeit so schnell wie möglich wiederherzustellen.
(2) Die Anwendung und die Anwendungsdaten werden von EENetzwerk auf gesicherten Servern regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert.
(3) EENetzwerk hält ab dem Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung Speicherplatz für die Anwendungsdaten auf dem Server bereit.
5. Pflichten der Gewerke
(1) Das registrierte Gewerk verpflichtet sich, seine Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
(2) Für den Inhalt sowie für den Zugang zu seinen Unternehmens-/Mitarbeiterangaben und der jeweiligen Projektverwaltung ist ausschließlich das Gewerk selbst verantwortlich. Das Gewerk wird das Passwort und andere Zugangsinformationen zu seinem Profil nicht mit Dritten teilen.
(3) Das Gewerk wird auf der Plattform nur solche Informationen einstellen, die seinen eigenen Betrieb betreffen. Bei einem Verlust von Zugangsdaten (Log-In-Daten) zu seinem Profil oder der Kenntnis des Gewerks vom Missbrauch seines Profils durch Dritte ist EENetzwerk hiervon unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen. Das Gewerke stellt bei Verlust oder Missbrauch der Zugangsdaten und einem hieraus entstehenden Schaden EENetzwerk von Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, das Gewerk hat den Verlust bzw. den Missbrauch der Zugangsdaten nicht zu vertreten.
(4) Das Gewerk hat sich vor dem Setzen etwaiger Links davon zu überzeugen, dass die verlinkten Inhalte nicht gegen geltendes Recht (Marken- und andere Kennzeichenrechte, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Strafrecht und Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter) verstoßen. Eine Pflicht von EENetzwerk, die eingestellten oder verlinkten Inhalte zu überprüfen, besteht nicht.
(5) Mit einer Registrierung und dem Abschluss eines Vertrags gewährt das Gewerk EENetzwerk für die Dauer der Leistungserbringung das Recht, das Gewerk in jedweder Form gegenüber Dritten als „Referenzunternehmen“ auch unter Wiedergabe genutzter oder bestehender Firmenlogos und Marken öffentlich für Werbezwecke zu benennen. Das Gewerk kann diese Genehmigung jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen oder ihr vor Beginn der Leistungserbringung widersprechen.
(6) Alle eingestellten und übermittelten Inhalte und Informationen, Beschreibungen, Grafiken, Banner, Hyperlinks etc. müssen mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sein. Unzulässig ist auch jede Einstellung von Inhalten oder Informationen, die geeignet sind, den Interessen von EENetzwerk und den mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne des §§ 15 ff. AktG oder deren Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden. Danach sind insbesondere unzulässig:
- (a) das Einstellen von Inhalten unter Verstoß gegen Vorschriften des Datenschutzrechts, Lauterkeitsrechts, Strafrechts, Urheberrechts sowie gegen Vorschriften zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und gewerblicher Schutzrechte;
- (b) das Einstellen von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen oder pornografischen Inhalten.
(8) Das Gewerk stellt EENetzwerk sowie deren Rechtsnachfolger von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Urhebern, die gegen EENetzwerk oder ihre Rechtsnachfolger erhoben werden sollten, frei, es sei denn, das Gewerk hat die Verletzung von Rechten Dritter nicht zu vertreten. Dem Gewerk bekannt werdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat das Gewerk EENetzwerk unverzüglich mitzuteilen. EENetzwerk ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung ihrer Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Gewerke hat dieser mit EENetzwerk abzustimmen. Die Freistellung beinhaltet auch die Rechtsverfolgung /-verteidigung durch EENetzwerk bzw. umfasst Vorschuss oder Ersatz der EENetzwerk, der durch die notwendige Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehenden bzw. entstandenen Kosten, soweit diese nicht von Dritten zu erstatten sind. Weitere Ansprüche von EENetzwerk bleiben unberührt.
6. Vergütung
(1) EENetzwerk wird ihre Vergütung entsprechend des zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Rechnungsbetrags pro erfolgreichem Sanierungsprojekt dem Gewerk in Rechnung stellen. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(2) Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem EENetzwerk über die Vergütung verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzugs hat das Gewerk Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche von EENetzwerk bleiben unberührt. Vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich sämtliche im Vertrag genannten Beträge als Nettobeträge, d. h. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Haftung von EENetzwerk
(1) Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet EENetzwerk unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder soweit EENetzwerk explizit ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Für leichte Fahrlässigkeit haftet EENetzwerk nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung von EENetzwerk auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss.
(2) Eine Haftung für durch EENetzwerk gespeicherte fremde Informationen greift nur insoweit, als dass EENetzwerk verpflichtet ist, diese ab Kenntniserlangung einer etwaigen Rechtsverletzung zu entfernen oder zu sperren.
(3) Die Plattform enthält auch Links zu anderen Webseiten. EENetzwerk ist für den Inhalt der verlinkten Inhalte nicht verantwortlich und übernimmt weder Haftung noch Gewähr für die Richtigkeit der verlinkten Seiten. Auch der Datenschutz auf den verlinkten Seiten ist nicht Gegenstand der Verpflichtungen von EENetzwerk bzw. dieser AGB.
(4) Soweit die Haftung von EENetzwerk ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt die auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von EENetzwerk.
8. Höhere Gewalt
(1) Sofern EENetzwerk durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, insbesondere an der Bereitstellung der Plattform, gehindert wird, wird EENetzwerk für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne dem Gewerk zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern EENetzwerk die Erfüllung seiner Pflichten durch unvorhersehbare und von EENetzwerk nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Arbeitskampf, eine Pandemie, eine Epidemie, behördliche Maßnahmen, Energiemangel, Lieferhindernisse bei einem Zulieferer oder wesentliche Betriebsstörungen, insbesondere Cyber-Angriffe, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Unterauftragnehmer von EENetzwerk eintreten.
(2) EENetzwerk ist berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ein solches Hindernis mehr als vier Monate andauert und EENetzwerk an der Erfüllung des Vertrags infolge des Hindernisses kein Interesse mehr hat. Auf Verlangen des Gewerks wird EENetzwerk nach Ablauf der Frist erklären, ob EENetzwerk von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder die Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist erbringen wird.
9. Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere diejenigen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten.
(2) Die Vertragsparteien werden personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragszwecke erheben und verwenden und diese an Subauftragnehmer oder verbundene Unternehmen weitergeben, soweit dies zur Erfüllung der Leistungserbringung notwendig ist. Der Vertragspartner willigt ein, dass EENetzwerk Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt und nutzt und diese im erforderlichen Umfang verarbeitet.
(3) Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle ihnen zugänglich werdenden Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind,, geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.. Log-In-Daten, Zugänge usw. werden so verwahrt und gesichert, dass Kenntnisnahme und Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen sind. Die Pflichten gelten insbesondere für Software und die Anwendungsdaten.
(4) Informationen und Unterlagen dürfen nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages eingesetzt werden. Sie dürfen nur an solche Mitarbeiter, Subunternehmen und Sonderfachleute weitergegeben werden, die sie zur Durchführung des Vertrages zwingend kennen müssen. Die Vertragsparteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten, insbesondere ihren freien Mitarbeitern und den für sie tätigen Werkunternehmern sowie Dienstleistern, sicherstellen, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
(5) Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, soweit die Informationen der empfangenden Vertragspartei nachweislich bereits vor Aufnahme der Vertragsbeziehung bekannt oder vor der Aufnahme der Vertragsbeziehung allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ohne Verschulden der empfangenden Vertragspartei allgemein bekannt oder zugänglich werden. Die Beweislast trägt die empfangende Vertragspartei.
10. Schlussbestimmungen
(1) Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Gewerks auf Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung in Textform von EENetzwerk möglich.
(2) Gegenansprüche des Gewerks berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann das Gewerk nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(3) Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden der jeweiligen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform oder der elektronischen Form. Dies gilt auch für eine etwaige gewollte Abbedingung dieses Formerfordernisses.
(4) Für die Rechtsbeziehungen des Gewerks zu EENetzwerk gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Gewerks und von EENetzwerk ist der Sitz von EENetzwerk, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(6) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(7) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Gewerks und von EENetzwerk ist der Sitz von EENetzwerk, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(8) Ist das Gewerk Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen EENetzwerk und dem Gewerk der Sitz von EENetzwerk. EENetzwerk ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Gewerks sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. Schiedsklauseln wird widersprochen.
(9) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser AGB vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.
Stand: November 2024