Allgemeine Geschäftsbedingungen für Energieberatungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der EENetzwerk UG (haftungsbeschränkt), Hohenzollernstr. 16, 70178 Stuttgart
(nachfolgend „EENetzwerk“ genannt)
1. Geltungsbereich
(1) EENetzwerk betreibt unter der Internetadresse https://www.eenetzwerk.de eine Plattform (nachfolgend „Plattform“ oder „Anwendung“ genannt) zur Verwaltung und Vermittlung von energetischen Sanierungsprojekten. Über diese technisch zur Verfügung gestellte Plattform ermöglicht EENetzwerk den auf der Plattform registrierten Vertragspartnern, ihre Sanierungsprojekte zu kategorisieren, zu verwalten, technische Berechnungen durchzuführen und ggf. Handwerksbetrieben zur Ausschreibung anzubieten.
(2) Diese AGB gelten nur, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, nicht jedoch für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Die Unternehmereigenschaft des Vertragspartner ist EENetzwerk auf Anforderung durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges und/oder einer aktuellen Bescheinigung des zuständigen Gewerbeamtes oder einer entsprechenden Bescheinigung einer vergleichbaren nationalen Behörde, aus der die unternehmerische Tätigkeit des Vertragspartner eindeutig hervorgeht, nachzuweisen. Die AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen EENetzwerk und dem Vertragspartner, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.
(3) Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, EENetzwerk hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn EENetzwerk eine Leistung gegenüber dem Vertragspartner in Kenntnis seiner entgegenstehenden, zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
(4) Der Vertragspartner erkennt die Geltung dieser AGB im Rahmen des Registrierungsvorganges durch Anklicken des Feldes „Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und Absenden des ausgefüllten Registrierungsformulars an.
(5) Entgegenstehende, zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen AGB, die zwischen EENetzwerk und dem Vertragspartner zur Ausführung eines Vertrags getroffen werden, sind in dem Vertrag in Textform niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(6) Rechte, die EENetzwerk nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt.
2. Vertragsgegenstand / Leistungen von EENetzwerk
(1) EENetzwerk bietet mit der Plattform dem Vertragspartner die Möglichkeit, energetische Sanierungsprojekte zu verwalten, technische Berechnungen durchzuführen und die Projekte im Auftrag seiner Kunden auszuschreiben. Handwerksbetriebe können auf ausgeschriebene Projekte zugreifen und sich für diese Projekte zur Umsetzung "bewerben". Je nach technischem Stand der Plattform kann der Vertragspartner über die Plattform ganze Sanierungsprojekte für seine Kunden begleiten. Dieser Service wird nachfolgend „Angebots-Service“ genannt.
(2) EENetzwerk bietet dem Vertragspartner für die Ausschreibung Planungspauschalen an, die bei erfolgreicher Umsetzung an EENetzwerk bezahlt werden. Die Planungspauschalen unterscheiden sich u.a. durch die Größe der Sanierungsprojekte. EENetzwerk räumt dem Vertragspartner das Recht ein, die Anwendung im Rahmen dieser AGB zu nutzen.
(3) Voraussetzung für die Nutzung der Anwendung ist ein Internetzugang inkl. gängiger Browser-Technologie auf Seiten des Vertragspartners. EENetzwerk stellt dem Vertragspartner Speicherplatz für die unter Nutzung der Anwendung erzeugten Daten und/oder die zur Nutzung der Anwendung erforderlichen Daten (nachfolgend „Anwendungsdaten“) zur Verfügung.
(4) EENetzwerk ist nicht in der Verantwortung, den Vertragspartner über mögliche Interessenkonflikte bezüglich geltender und wechselnder Förderrichtlinien durch staatliche Behörden zu informieren. Ein solcher Konflikt bestünde z.B. bei der Förderung der BEG Baubegleitung nach Richtline vom 29.12.2023, wonach keine Vergütung vom ausführenden Unternehmen erhalten werden dürfte, wenn gleichzeitig die Baubegleitung als Energieeffizienz-Experte mit 50% gefördert werden soll.
(5) Der Vertragspartner steht selbst in der Verantwortung zu entscheiden, ob er durch EENetzwerk für ein Projekt beteiligt werden möchte oder ob er wegen eines möglichen Konflikts nicht beteiligt werden möchte, um einen möglichen Interessenskonflikt zu vermeiden.
(6) Für Projekte, für die der Vertragspartner keine Vergütung durch EENetzwerk erhalten möchte, steht es EENetzwerk frei, weiterhin die typischen Vergütungen mit den gelisteten Unternehmen abzurechnen.
3. Vertragsschluss und Vertragsdauer, Kündigung und Sperrung
(1) Angebote von EENetzwerk sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Abbildungen, Zeichnungen, Leistungsangaben etc. sowie sonstige Beschreibungen der Leistungen aus den zu dem Angebot von EENetzwerk gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Leistungen dar, es sei denn, sie wurden ausdrücklich in Textform als solche vereinbart. Auch Erwartungen des Vertragspartners hinsichtlich der Leistungen oder deren Verwendung stellen keine Vereinbarung oder Garantie dar.
(3) EENetzwerk behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen, insbesondere an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Mustern etc., alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Vertragspartner gibt sämtliche Angebotsunterlagen auf Verlangen von EENetzwerk unverzüglich an EENetzwerk heraus, wenn sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Bei Aufträgen nach Vorgaben des Vertragspartners steht der Vertragspartner für eine mögliche Verletzung an Rechten oder Schutzrechten Dritter ein und stellt EENetzwerk von solchen Ansprüchen frei, es sei denn, dem Vertragspartner fällt keine Pflichtverletzung zur Last oder er hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
(4) Um die Leistungsangebote der Anwendung nutzen zu können, ist eine Registrierung des Vertragspartners oder eine Freischaltung des Zugangs durch EENetzwerk erforderlich.
(5) Zur Nutzung der Anwendung muss der Vertragspartner eine Zugangserkennung bestehend aus der Angabe einer E-Mail-Adresse und einem hinreichend sicheren Passwort festlegen. Das Passwort kann nach erfolgtem Vertragsschluss durch den Vertragspartner jederzeit geändert werden.
(6) Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages besteht nicht. EENetzwerk ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen den Antrag auf Abschluss eines Vertrages zurückzuweisen.
(7) Das Vertragsverhältnis über die Nutzung der Anwendung wird wirksam mit Zugang der Bestätigungs-E Mail von EENetzwerk und ist unbefristet. Das Schweigen von EENetzwerk auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Vertragspartners gilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher in Textform vereinbart wurde. Soweit die Bestätigungs-E Mail offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für EENetzwerk nicht verbindlich.
(8) Der Vertragspartner kann das Vertragsverhältnis für die Nutzung der Anwendung jederzeit ordentlich kündigen. Der Vertragspartner hat die Kündigung selbstständig in der Accountverwaltung der Anwendung vorzunehmen oder gegenüber EENetzwerk in Textform zu erklären. Der Vertragspartner verliert mit der ordentlichen Kündigung seinen Anspruch auf die ausstehenden Planungspauschalen im Zinne von Ziff. 6 Abs. 1 für Projekte, die im Zeitpunkt der Kündigung noch nicht beendet wurden.
(9) Jede Vertragspartei ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für EENetzwerk insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner im Rahmen der Datenaufnahme von Projekten vorsätzlich falsche Angaben macht. Abs. 8 gilt entsprechend auch im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund.
(10) Bei erheblichen Verstößen gegen die dem Vertragspartner gemäß diesen AGB obliegenden Pflichten ist EENetzwerk berechtigt, den Account des Vertragspartners nach Setzung einer angemessenen Abhilfefrist zu sperren. Die vom Vertragspartner eingestellten Inhalte werden in diesem Fall deaktiviert und entfernt. EENetzwerk informiert den Vertragspartner zeitnah über den Grund der Sperrung.
4. Betrieb der Plattform
(1) EENetzwerk betreibt die Plattform im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten. Eine Verfügbarkeit der Plattform wird seitens EENetzwerk nicht gewährleistet. Ein Anspruch auf eine jederzeitige fehler- und unterbrechungsfreie Nutzung der Plattform oder eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nicht. EENetzwerk wird sich bemühen, bei einem System-Ausfall die Nutzbarkeit so schnell wie möglich wiederherzustellen.
(2) Die Anwendung und die Anwendungsdaten werden von EENetzwerk auf gesicherten Servern regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert.
(3) EENetzwerk hält ab dem Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung Speicherplatz für die Anwendungsdaten auf dem Server bereit.
5. Pflichten der Vertragspartner
(1) Der registrierte Vertragspartner verpflichtet sich, seine Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
(2) Für den Inhalt sowie für den Zugang zu seinen Unternehmens-/Mitarbeiterangaben und der jeweiligen Projektverwaltung ist ausschließlich der Vertragspartner selbst verantwortlich. Der Vertragspartner wird das Passwort und andere Zugangsinformationen zu seinem Profil nicht mit Dritten teilen.
(3) Der Vertragspartner wird auf der Plattform nur solche Informationen einstellen, die seinen eigenen Betrieb betreffen. Bei einem Verlust von Zugangsdaten (Log-In-Daten) zu seinem Profil oder der Kenntnis des Vertragspartners vom Missbrauch seines Profils durch Dritte ist EENetzwerk hiervon unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen. Der Vertragspartner stellt bei Verlust oder Missbrauch der Zugangsdaten und einem hieraus entstehenden Schaden EENetzwerk von Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, der Vertragspartner hat den Verlust bzw. den Missbrauch der Zugangsdaten nicht zu vertreten.
(4) Der Vertragspartner hat sich vor dem Setzen etwaiger Links davon zu überzeugen, dass die verlinkten Inhalte nicht gegen geltendes Recht (Marken- und andere Kennzeichenrechte, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Strafrecht und Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter) verstoßen. Eine Pflicht von EENetzwerk, die eingestellten oder verlinkten Inhalte zu überprüfen, besteht nicht.
(5) Alle eingestellten und übermittelten Inhalte und Informationen, Beschreibungen, Grafiken, Banner, Hyperlinks etc. müssen mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sein. Unzulässig ist auch jede Einstellung von Inhalten oder Informationen, die geeignet sind, den Interessen von EENetzwerk und den mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne des §§ 15 ff. AktG oder deren Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden. Danach sind insbesondere unzulässig:
- (a) das Einstellen von Inhalten unter Verstoß gegen Vorschriften des Datenschutzrechts, Lauterkeitsrechts, Strafrechts, Urheberrechts sowie gegen Vorschriften zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und gewerblicher Schutzrechte;
- (b) das Einstellen von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen oder pornografischen Inhalten.
(6) Der Vertragspartner stellt EENetzwerk sowie deren Rechtsnachfolger von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Urhebern, die gegen EENetzwerk oder ihre Rechtsnachfolger erhoben werden sollten, frei, es sei denn, der Vertragspartner hat die Verletzung von Rechten Dritter nicht zu vertreten. Dem Vertragspartner bekannt werdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat der Vertragspartner EENetzwerk unverzüglich mitzuteilen. EENetzwerk ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung ihrer Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Vertragspartners hat dieser mit EENetzwerk abzustimmen. Die Freistellung beinhaltet auch die Rechtsverfolgung /-verteidigung durch EENetzwerk bzw. umfasst Vorschuss oder Ersatz der EENetzwerk der durch die notwendige Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehenden bzw. entstandenen Kosten, soweit diese nicht von Dritten zu erstatten sind. Weitere Ansprüche von EENetzwerk bleiben unberührt.
(7) Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Interessen seiner Kunden nach bestem Wissen und Gewissen zu wahren. Der Vertragspartner holt sich das Einverständnis seiner Kunden ein, Kundendaten im Rahmen des Angebots-Services an Unternehmen weiterzuleiten.
(8) Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Kunden eigenverantwortlich, ordnungsgemäß und in geeigneter Form über den Erhalt einer möglichen Vergütung, Provision oder sonstigen finanziellen Zuwendung zu informieren, die im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Projekts oder einer Dienstleistung durch den Vertragspartner entsteht.
(9) Der Vertragspartner erklärt sich einverstanden, dass in Einzelfällen Unternehmen, die für einen Kunden im Rahmen des Angebots-Service durch den Vertragspartner freigeschaltet wurden, den Vertragspartner kontaktieren dürfen, sofern dies der Förderung des Verkaufsprozesses und der Projektabwicklung dienlich ist.
(10) Der Vertragspartner verpflichtet sich, mit den über EENetzwerk gelisteten Unternehmen keine eigenen Kooperationsverträge abzuschließen, sofern dies von EENetzwerk nicht ausdrücklich erlaubt wurde (Partnerschutz).
(11) Der Vertragspartner sichert EENetzwerk zu, ein ordnungsgemäß angemeldetes Gewerbe zu betreiben. Er ist für die Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben ausschließlich selbst verantwortlich.
(12) EENetzwerk unterstützt den Vertragspartner nach besten Kräften mittels der Plattform EENetzwerk Projekte für seine Kunden erfolgreich mittels des Angebots-Service zu begleiten.
(13) EENetzwerk verpflichtet sich, mit den Kundendaten vertrauenswürdig umzugehen und dem Vertragspartner ohne das Einverständnis des Vertragspartners keine Kunden für Dienstleistungen abzuwerben, die der Vertragspartner selbst anbietet (z.B. Sanierungsfahrplan, BEG Baubegleitung oder Berechnung des hydraulischen Abgleichs).
6. Vergütung und Preise, keine Exklusivität
(1). Für jedes eingestellte Sanierungsprojekt kann der Vertragspartner individuell entscheiden, ob er für das jeweilige Projekt eine Vergütung ("Planungsspauschale") von EENetzwerk erhalten möchte. Die Vergütung wird über eine vom jeweiligen Handwerker an EENetzwerk gezahlte Provision finanziert.
(2). Die Vergütungsregelung ist in der jeweils geltenden Fassung Gegenstand des jeweiligen Partnervertrags zwischen EENetzwerk und dem Vertragspartner und kann von EENetzwerk jederzeit mit einer Frist von vier Wochen in Textform geändert werden. Sie ist innerhalb des Accounts vom Vertragspartner einsehbar. Der Vertragspartner kann den Änderungen bis Inkrafttreten der Änderungen in Textform oder auf der Plattform widersprechen. Widerspricht der Vertragspartner den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen, gelten diese als angenommen. Widerspricht der Vertragspartner den angekündigten Änderungen, verliert der jeweilige Partnervertrag mit Zugang des Widerspruchs bei EENetzwerk seine Wirksamkeit. Bereits ausgeschriebene Projekte werden dann zu den alten Konditionen final abgewickelt, sofern die Projekte innerhalb der genannten Frist nach Bekanntgabe der Änderung begonnen wurden.
(3). EENetzwerk übernimmt keine Haftung und keine Garantie dafür, dass die auf EENetzwerk gelisteten Gewerke vermittelte Geschäfte (ordnungsgemäß) durchführen. Nur vom jeweiligen Handwerker durchgeführte und vollständig bezahlte Projekte führen für den Vertragspartner zu einem Anspruch auf Zahlung der Planungspauschale entsprechend der Vergütungsregelung durch EENetzwerk, sofern auch der jeweilige Handwerker die an EENetzwerk zu zahlende Provision gezahlt hat. EENetzwerk lässt dem Vertragspartner nach Erhalt der Provision des Handwerkers eine Abrechnung der Planungspauschale zukommen.
(4). Weder der Vertragspartner noch EENetzwerk gewähren der jeweils anderen Vertragspartei Exklusivität in Hinblick auf Vertriebsvereinbarungen mit Dritten
(5). EENetzwerk hält es sich frei für einzelne Leistungen, z.B. Erstellung einer detaillierten Photovoltaik-Berechnung oder Heizlastberechnung, ein Entgelt zu verlangen, sofern eine solche Sonderleistung explizit durch den Vertragspartner beauftragt wurde.
7. Haftung von EENetzwerk
(1) Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet EENetzwerk unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder soweit EENetzwerk explizit ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Für leichte Fahrlässigkeit haftet EENetzwerk nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung von EENetzwerk auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss.
(2) Eine Haftung für durch EENetzwerk gespeicherte fremde Informationen greift nur insoweit, als dass EENetzwerk verpflichtet ist, diese ab Kenntniserlangung einer etwaigen Rechtsverletzung zu entfernen oder zu sperren.
(3) Die Plattform enthält auch Links zu anderen Webseiten. EENetzwerk ist für den Inhalt der verlinkten Inhalte nicht verantwortlich und übernimmt weder Haftung noch Gewähr für die Richtigkeit der verlinkten Seiten. Auch der Datenschutz auf den verlinkten Seiten ist nicht Gegenstand der Verpflichtungen von EENetzwerk bzw. dieser AGB.
(4) Soweit die Haftung von EENetzwerk ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt die auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von EENetzwerk.
8. Höhere Gewalt
(1) Sofern EENetzwerk durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, insbesondere an der Bereitstellung der Plattform, gehindert wird, wird EENetzwerk für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne dem Vertragspartner zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern EENetzwerk die Erfüllung seiner Pflichten durch unvorhersehbare und von EENetzwerk nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Arbeitskampf, eine Pandemie, eine Epidemie, behördliche Maßnahmen, Energiemangel, Lieferhindernisse bei einem Zulieferer oder wesentliche Betriebsstörungen, insbesondere Cyber-Angriffe, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Unterauftragnehmer von EENetzwerk eintreten.
(2) EENetzwerk ist berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ein solches Hindernis mehr als vier Monate andauert und EENetzwerk an der Erfüllung des Vertrags infolge des Hindernisses kein Interesse mehr hat. Auf Verlangen des Vertragspartners wird EENetzwerk nach Ablauf der Frist erklären, ob EENetzwerk von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder die Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist erbringen wird.
9. Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere diejenigen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten.
(2) Die Vertragsparteien werden personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragszwecke erheben und verwenden und diese an Subauftragnehmer oder verbundene Unternehmen weitergeben, soweit dies zur Erfüllung der Leistungserbringung notwendig ist. Der Vertragspartner willigt ein, dass EENetzwerk Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt und nutzt und diese im erforderlichen Umfang verarbeitet.
(3) Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle ihnen zugänglich werdenden Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind,, geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.. Log-In-Daten, Zugänge usw. werden so verwahrt und gesichert, dass Kenntnisnahme und Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen sind. Die Pflichten gelten insbesondere für Software und die Anwendungsdaten.
(4) Informationen und Unterlagen dürfen nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages eingesetzt werden. Sie dürfen nur an solche Mitarbeiter, Subunternehmen und Sonderfachleute weitergegeben werden, die sie zur Durchführung des Vertrages zwingend kennen müssen. Die Vertragsparteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten, insbesondere ihren freien Mitarbeitern und den für sie tätigen Werkunternehmern sowie Dienstleistern, sicherstellen, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
(5) Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, soweit die Informationen der empfangenden Vertragspartei nachweislich bereits vor Aufnahme der Vertragsbeziehung bekannt oder vor der Aufnahme der Vertragsbeziehung allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ohne Verschulden der empfangenden Vertragspartei allgemein bekannt oder zugänglich werden. Die Beweislast trägt die empfangende Vertragspartei.
10. Schlussbestimmungen
(1) Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Vertragspartners auf Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung in Textform von EENetzwerk möglich.
(2) Gegenansprüche des Vertragspartners berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(3) Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden der jeweiligen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform oder der elektronischen Form. Dies gilt auch für eine etwaige gewollte Abbedingung dieses Formerfordernisses.
(4) Für die Rechtsbeziehungen des Vertragspartners zu EENetzwerk gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Vertragspartners und von EENetzwerk ist der Sitz von EENetzwerk, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(6) Die Vertragssprache ist Deutsch
(7) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Vertragspartners und von EENetzwerk ist der Sitz von EENetzwerk, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(8) Ist der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen EENetzwerk und dem Vertragspartner der Sitz von EENetzwerk. EENetzwerk ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Vertragspartners sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. Schiedsklauseln wird widersprochen.
(9) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser AGB vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.
Stand: Dezember 2024